Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (LH-14-087). Durch den Ersatzneubau wird die Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden Freileitung erhöht, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern .Dabei sollen sowohl die Beseilung als auch die Masten erneuert werden. Die Bestandsmasten sollen überwiegend standortgleich bzw. standortnah innerhalb der Bestandstrasse ersetzt werden. Darüber hinaus führt der Ersatzneubau zu einer Einsparung von neun Maststandorten, was kleinräumige Änderungen des Trassenverlaufs in diesen Bereichen nach sich zieht. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Ungeachtet des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist zweckmäßig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
20.06.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
25.10.2023 - 25.10.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.02.2022 - 08.03.2022