Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ledabrücke im Zuge der B 70 in Leer von Abs. 510/ Stat. 0,446 bis Abs. 500/ Stat. 0,015 in den Gemarkungen Leer, Loga und Nettelburg (Stadt Leer) im Landkreis Leer Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Aurich, Eschener Allee 31, 26603 Aurich, hat für das o. g. Verkehrsvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Leer als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, beantragt. Für das Vorhaben besteht nach dem Ergebnis der sog. Vorprüfung des Einzelfalls (gem. § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgrund der festgestellten Projektmerkmale eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 UVPG). Ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG wurde vorgelegt. Die wesentlichen Gründe für das Bestehen der UVP-Pflicht sind die nicht gänzlich auszuschließenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch das geplante Vorhaben. Für diese Einschätzung maßgeblich war die geplante Höhe des Brückenneubaus von ca. 25 Metern. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird nach erfolgter Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen, welche auch der Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 18 UVPG dient, in Form eines Planfeststellungsbeschlusses durch den Landkreis Leer – Planfeststellungsbehörde – entschieden werden. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Leer (Gemarkung Nettelburg) und der Gemeinde Rhauderfehn (Gemarkung Collinghorst) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Ledabrücke. Die B 70 wird im Zuge der Baumaßnahme auf einer Länge von 1.526 m neu trassiert. Der Planungsabschnitt beginnt nördlich des Knotenpunktes B 70/ Südring in Leer bei Bau-km 0+050 und endet am Knotenpunkt B 70 / K 22 („Spriekenborger Straße“, NK 2710003) in Esklum bei Bau-km 1+576. Der Straßenquerschnitt wird von einem einbahnig zweistreifigen in einen einbahnig dreistreifigen Querschnitt (zusätzlicher Überholfahrstreifen in Richtung Leer) geändert. Der Knotenpunkt B 70 / Südring (Bau-km 0+123) bleibt in seiner Form mit Lichtsignalanlage, Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen und Abbiegestreifen usw. erhalten und wird der Geometrie der neuen geplanten Achstrassierung der B 70 angepasst. Bei Bau-km 0+400 und 0+930 quert die B 70 die Leda (Bundeswasserstraße) bzw. das Breinermoorer Sieltief (Gewässer II. Ordnung). Die Ledabrücke weist erhebliche bestandsgefährdende Bauwerksschäden auf (Zustand 2,7), so dass sie in einem Abstand von ca. 15 m westlich des vorhandenen Brückenbauwerkes als Stabbogenbrücke mit einer Höhe von ca. 25 m neu hergestellt werden soll. Die Ledabrücke ist wegen des Bauwerkszustandes derzeit mit einer Brückenklasse 24/24 lastbeschränkt und für Schwerverkehr über/mit 25 t gesperrt. Aufgrund des spitzen Kreuzungswinkels zwischen der B 70 und dem Breinermoorer Sieltief wird zur Verbesserung der Bauwerksgeometrie das Breinermoorer Sieltief um ca. 50 m nach Norden verlegt, so dass die B 70 das Gewässer zukünftig rechtwinklig kreuzt. Bei Bau-km 0+880 wird ein neues Brückenbauwerk über das Breinermoorer Sieltief hergestellt. Wegen möglicher Betroffenheit durch Sichtbeziehungen und/ oder Umleitungsverkehr werden die Planunterlagen zusätzlich in den Gemeinden Detern sowie Ostrhauderfehn und Westoverledingen ausgelegt. Die öffentliche Auslegung soll nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) online durchgeführt werden. Die Auslegung der Unterlagen im Papierformat in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, erfolgt daneben nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot. Für eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird auf die Möglichkeit der Übersendung der Unterlagen im Digital-Format auf Datenträger besonders hingewiesen. Die private Ausstattung mit einem lesefähigen Rechner darf vorausgesetzt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Leer, Niedersachsen
Amt 61/Bauleitplanung
Bergmannstraße 37
26789
Leer
Deutschland
E-Mail: | info@lkleer.de |
Telefon: | 0491 926-0 |
Fax: | 0491 926-1388 |
URL: | https://www.landkreis-leer.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
28.03.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.12.2020 - 27.01.2021