Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Plan-feststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines El-behochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie in den Gemarkungen Breese in der Marsch, Penkefitz und Wussegel aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Str. 6
21337
Lüneburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)4131 / 2209-100 |
Fax: | +49 (0)4131 / 2209-101 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.08.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.09.2023 - 16.10.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.08.2022 - 02.09.2022