Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Osnabrück hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. An der Kreisstraße K 342 in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, ist der Neubau eines Radweges von der Kreisstraße K 316 bis zur Landesstraße L 87 geplant. Der Radweg ist durchgängig auf der Ostseite der K 342 mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Trassierung orientiert sich am vorhandenen Fahrbahnverlauf. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe beansprucht. Die Fläche der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte, Gemarkung Oesede. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde bei dem Bauvorhaben im Rahmen der UVP-Vorprüfung festgestellt, da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser hat.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Fachdienst Straßen
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Deutschland
E-Mail: | kreisstrassen@landkreis-osnabrueck.de |
Telefon: | 0541 501 4096 |
Fax: | 0541 501 64096 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.01.2024 - 19.02.2024
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Berichte und Empfehlungen
Weitere Unterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.09.2019 - 09.10.2019