Die K+S Baustoffrecycling GmbH hat beantragt, die Rückstandshalde des Kaliwerkes "Niedersachsen" in 29339 Wathlingen mit geeignetem Boden- und Bauschuttmaterial abzudecken und anschließend zu begrünen. Damit soll die Neubildung von salzhaltigen Wässern signifikant reduziert und eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Umweltsituation an der Rückstandshalde erreicht werden.
Nach Fertigstellung der Haldenabdeckung und einer Nachlaufphase soll das dann noch als Oberflächenabfluss und Drainageaustritt anfallende Wasser in die benachbarte Vorflut "Fuhse" eingeleitet werden.
Das Gesamtvorhaben umfasst neben der eigentlichen Abdeckung und Begrünung der Kalirückstandshalde eine Bauschuttrecycling-Anlage (RC-Anlage) und eine Löseanlage.
Beantragt werden 3 Varianten, die sich hinsichtlich des Flächenverbrauchs, der Menge an benötigtem Abdeckmaterial und der Zeitdauer unterscheiden. Je nach Variante beträgt die Grundfläche der abgedeckten Halde 34,6 bis 41,4 ha, die Menge des Abdeckmaterials 9,68 bis 14,9 Mio. t und die Vorhabensdauer 16,1 bis 24,8 Jahre.
Der Betrieb soll ausschließlich werktags während der Tagzeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr stattfinden, in der Regel jedoch nur montags bis freitags zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Täglich wird mit 200 Fahrten pro Tag für die Anlieferung des Abdeckmaterials sowie 100 Fahrten von Beschäftigten, Handwerkern u.a. gerechnet.
Für die Genehmigung des Vorhabens ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die Antragsunterlagen lagen zur Einsichtnahme aus:
- bei den Gemeinden Flotwedel, Uetze und Wathlingen vom 16.01. bis 15.02.2018,
- bei der Stadt Burgdorf vom 23.01. bis 22.02.2018
Der Erörterungstermin fand statt am:
- 07. bis 09.01.2019 (Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen, 1. Teil)
- 10. bis 11.01.2019 (Einwendende und Betroffene)
- 07.02.2019 (Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen, 2. Teil)
23.04.2019
Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns sowie auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit für
- den Bau des Recyclingplatzes und für
- die Gewässerbenutzung im Rahmen der Baugrubenwasserhaltung des Regenrückhaltebeckens
07.05.2019
Eingang der 1. Planänderung
06.06.2019
Zulassung des vorzeitigen Beginns und Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit für die Recyclinganlage und für die Gewässerbenutzung im Rahmen der Baugrubenwasserhaltung des Regenrückhaltebeckens
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | andreas.schleicher@LBEG.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323 9612 228 |
Fax: | +49 (0)5323 9612 258 |
06.06.2019
07.01.2019 - 11.01.2019
16.01.2018 - 22.02.2018
Hilfe