Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Ludwig Würdemann GmbH, Im Gewerbegebiet 11, 26842 Ostrhauderfehn, hat beim Landkreis Leer als zuständige Wasserbehörde den Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Änderung und Erweiterung des Sandabbaus „Klostermoor“ gestellt. Antragsgegenstand ist die Erweiterung des bestehenden Sandabbaus am Standort zwischen der 2. und 3. Südwieke in Rhauderfehn im Nassabbauverfahren in nördlicher Richtung sowie für Teilflächen eine Änderung zu erzielen. Die Erweiterung erfolgt im direkten Anschluss an den Bestand des planfestgestellten Abbaugewässers. Durch die direkte Erweiterung wird die planfestgestellte nördliche Böschung des bestehenden Bodenabbaus mit abgebaut. Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gem. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 109 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sowie den Vorschriften des §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erforderlich. Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der vorherigen allgemeinen Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, so dass für dieses Vorhaben gem. § 9 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht. Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Rhauderfehn. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 öffentlich aus. Die Gemeinde Rhauderfehn hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Leer, Niedersachsen
Amt 68/Wasserwirtschaft
Bergmannstraße 37
26789
Leer
Deutschland
E-Mail: | info@lkleer.de |
Telefon: | 0491 926-0 |
Fax: | 0491 926-1388 |
URL: | https://www.landkreis-leer.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.07.2023 - 23.08.2023