Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Vereinfachte Flurbereinigung Nordleda-Oberwettern, Landkreis Stade

17.10.2024

Das ArL Lüneburg hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Nordleda-Oberwettern, Landkreis Stade, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. U.a. sind folgende Maßnahmen geplant: Ländlicher Wegebau auf vorhandener Trasse inklusive Fahrbahnverbreiterungen auf 3,0 m, Verlegung von Wegeseitengräben, Ersatz eines Brückenbauwerks über die Wilster, Ökologische Entwicklung eines Fließgewässerabschnittes der Emmelke, Reaktivierung von Niedermoorstandorten mit Wasserretention und Bildung eines Ökopools

Flurbereinigung
Negative Vorprüfungen

UVP-Vorprüfungsergebnis Wasserstoffleitung Moorburg-Leversen, Abschnitt Niedersachsen / Gasnetz Hamburg GmbH

17.10.2024

Die Gasnetz Hamburg GmbH plant die Errichtung einer ca. 13 km langen Wasserstoffleitung von Hamburg Moorburg nach Leversen im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Durch das Vorhaben soll die Versorgung mit Wasserstoff im Süden von Hamburg sichergestellt werden. Die geplante Leitung wird ca. 4 km auf niedersächsischen Teil verlegt und ca. 2 km verlaufen im Bereich der Stadtscheide im Hamburger Staatsforst direkt an der Landesgrenze. Die niedersächsischen Nachbarflächen werden für den benötigten Arbeitsstreifen vorübergehend in Anspruch genommen. Der Durchmesser der Wasserstoffleitung ist DN 500. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rosengarten im Landkreis Harburg. Gemäß Nr. 19.2.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von 5 km bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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