Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

BGA Glentorf, Änderung Einsatzsoffe

07.01.2025

Die Firma eCG Bioenergie GmbH, Osterstraße 63, 30159 Hannover, beantragte mit Antrag vom 26.02.2024, zuletzt ergänzt am 06.11.2024, gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 19 BImSchG die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Biogasanlage bei Glentorf, an der L294 zwischen Heiligendorf und Niendorf gelegen. Die Änderung besteht in der Erweiterung und Änderung der Zusammensetzung der Einsatzstoffe sowie in baulichen und technischen Anpassungen insbesondere der Biogasaufbereitungsanlage. Die beantragte Änderung der Zusammensetzung der Einsatzstoffe hat zur Folge, dass sich die bisherige Zuordnung der Anlage zur Nr. 1.15 (V) ändert und diese fortan der Nr. 8.6.3.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV unterfällt.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Zulassungsverfahren

Planergänzung Deponie Haaßel, Selsingen

07.01.2025

Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsge-richt Lüneburg mit Urteil vom 4.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes. Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens und ergänzenden Verfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahren und ergänzendes Verfahren beantragt.

Abfalldeponien

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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