Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Neubau eines Radweges an der K 21 zwischen Lamstedt und Bröckelbeck

27.06.2024

Der Landkreis Cuxhaven strebt als Antragsteller den Neubau eines Radweges an der K 21 zwischen Lamstedt und Bröckelbeck an. Hierfür wurde ein entsprechender Antrag auf straßenrechtliche Plangenehmigung gestellt. Der Radweg wird mit einer Gesamtlänge von ca. 6,0 km mit einer nahezu parallelen Führung zur Kreisstraße realisiert; lediglich das erste Teilstück wird als Gemeindestraße über einen derzeit bestehenden Feldweg mit Anschluss an die Kreisstraße hergestellt.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Erweiterung Windpark Alfstedt-Ebersdorf um eine weitere Anlage

26.06.2024

Die Ebersdorfer Bioenergie GmbH & Co KG, Hauptstraße 41, 27432 Ebersdorf, hat am 24.10.2022 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im im Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 des Landkreises dargestellten Windkraftstandort Alfstedt-Ebersdorf beantragt. Das jetzt beantragte Vorhaben besteht aus 1 Windenergieanlage vom Typ NORDEX N163-6.X (Nabenhöhe: 164 m, RotorØ: 163 m, Gesamthöhe: 245,5 m, Leistung: 6,8 MW) auf dem Flurstück 10/3 der Flur 2 von Ebersdorf sowie den dazugehörigen Zuwegungs-, Aufbau- und Abstellflächen. Im RROP-Vorranggebiet sind 2020 bereits 12 Windenergieanlagen nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt und dann errichtet worden. Die geplante Anlage N01 soll im südlichen Bereich des Vorranggebiets errichtet werden. Darüber hinaus befinden sich in der näheren Umgebung weitere Windenergieanlagen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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