Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

LNG-Terminal in der Jade vor Wilhelmshaven (UVG-Brücke): Planergänzung zur nachträglichen Kompensationsfestsetzung gemäß § 6 Nr. 1 LNGG

20.11.2024

Gegenstand des Vorhabens ist die mit Planfeststellungsbeschluss des NLWKN vom 04.10.2022 zugelassene Ertüchtigung der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG-Brücke) nebst Vertiefung des Zufahrtsbereiches und der Liegewanne zum Betrieb eines schwimmenden LGN-Terminals. Zur Ausräumung des im Planfeststellungsbeschluss unter A.III.2 eingeräumten Vorbehalts wurde dem NLWKN eine seeseitige Maßnahmenplanung als Ergänzung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgelegt. Hiernach planen die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG und die Deutsche Energy Terminal GmbH vertreten durch die LNG Terminalgesellschaft Wilhelmshaven GmbH gemäß der Nebenbestimmung A.IV.5.6 des Planfeststellungsbeschlusses die Wiederherstellung der KMFFk+(bzw. KMFFk*)-Biotope als Realkompensationsmaßnahme im Sinne der Eingriffsregelung nach § 15 Abs. 2 BNatSchG und als Ausgleich nach § 30 Abs. 3 BNatSchG.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Windpark Gremsheim (Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen)

20.11.2024

Die Windstrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen hat am 29.04.2022 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Anlagentyps Vestas V162 mit einer Einzelnennleistung vom 6,2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162,0 m und einer Gesamthöhe von 250,0 m gestellt. Die Standorte der geplanten Anlagen sind gelegen in der Gemarkung Gremsheim, Flur 2, Flurstück 638, Gemarkung Gremsheim, Flur 2, Flurstück 642, Gemarkung Gremsheim, Flur 4, Flurstück 767 und Gemarkung Gremsheim, Flur 4, Flurstück 753/2.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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