Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ist bemüht, die Internetseite uvp.niedersachsen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in der Aufarbeitung.
Die Webanwendung im Bereich 'Karte' ist grafisch basiert. Eine barrierefreie Umsetzung ist derzeit nicht möglich.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann sprechen Sie uns an. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontakt-Formular.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Referat 14: Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment
Archivstraße 2
D-30169 Hannover
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
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