Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Emsland Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, 49733 Haren, hat beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, mit Schreiben vom 12.01.2024 eine Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems), Gemarkung Emmeln, Flur 9, Flurstücke 25/6 und 25/13, beantragt. Die aktuelle wasserrechtl. Erlaubnis ermöglicht eine Grundwasserentnahme aus den vorh. Brunnen I, II und III in einer Gesamtmenge von 240 m³/h, 4.000 m³/d und 1,1 Mio. m³/a. Zur Deckung des steigenden Wasserbedarfes für Produktionszwecke wird die dauerhafte Grundwasserentnahme aus den drei Brunnen in einer Gesamtmenge von bis zu 240 m³/h, 4.800 m³/d und 1,23 Mio. m³/a beantragt. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für dieses Vorhaben die UVP-Pflicht. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde am 12.01.2024 vorgelegt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Emsland, Niedersachsen

Ordeniederung 1
49716 Meppen
Deutschland

E-Mail: info@emsland.de
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
URL: https://www.emsland.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

23.05.2024 - 24.06.2024