Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11. Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems. Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems. • Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm Sand-/Unterbodenauflager). • Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss). • Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm Unterboden und 30 cm Oberboden). • Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Postfach 2860
21318 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de |
Telefon: | 04131/15-1400 |
Fax: | 04131/15-1401 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
15.05.2024