Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, Gieselweg 1, 38110 Braunschweig, hat beim MU gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes die Genehmigung zur Druckentlastung von Fässern mit radioaktiven Abfällen in Leese beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 UVPG i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung beinhaltet gemäß § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Absatz 2 UVPG kann unten auf dieser Internetseite eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 120 0
URL: https://www.umwelt.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

15.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-09-15 UVP-Vorprüfung Druckentlastung ( 2023-09-15 UVP-Vorprüfung Druckentlastung.pdf )