Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Wasserverband Harz-Heide hat bei der Stadt Goslar die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme auf dem Flur 4, Flstk. 67/1, 60, 51/1, 50, 38/2 und Flur 11, Flstk. 332 in der Gemarkung Lochtum beantragt.

Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Lochtum durch die Errichtung eines Dammes, der den technischen Vorgaben (Standsicherheit, technische und betriebliche Anforderungen) zum Schutz vor dem Bemessungshochwasser HQ100 bietet.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 und 7 UVPG i. V. m. Ziffer 13.13 der Anlage 1 UVPG und § 2 Abs. 2 NUVPG durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Stadt Goslar, Niedersachsen
Fachdienst Umwelt- und Gewässerschutz

Rammelsberger Str. 2
38640 Goslar
Deutschland

E-Mail: uwb@goslar.de
Telefon: 05321 704-115
Fax: 05321 704-445
URL: https://www.goslar.de/

Datum der Entscheidung

21.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024_03_21_Ergebnisbekanntmachung Vorprüfung ( 2024_03_21_Ergebnisbekanntmachung Vorprüfung.pdf )