Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Fachdienst Straßen des Landkreises Verden hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) beantragt.
Die neu zu errichtende Fahrrad- und Fußgängerbrücke soll in Sichtweite des Wehres Inschede, in ca. 200 m Entfernung zur Wehranlage im Unterwasser der Weser gebaut werden. Die geplante Brücke wird das Gewässer in geschwungener Form überspannen.

Von der Planfeststellung sind folgende Bereiche umfasst:
 Radwegquerung der K9 nördlich der Weser
 Radweg parallel zur Weser
 Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Anschlussniveaus der Vorlandbrücke
 Nördliche Vorlandbrücke bis zum Widerlager der Hauptbrücke
 Neue Weserbrücke in geschwungener Bauform zum südlichen Widerlager
 Südliche Vorlandbrücke vom Widerlager der Hauptbrücke zum südlichen Rampenbauwerk
 Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Bestandsniveaus
 Radwegführung zum Erreichen des südlichen Anschlusspunktes an der K9
 Radwegquerung der K9 südlich der Weser
 Mastbauwerk und Verspannungsbauwerk für die Schrägseilhängebrücke
 Wirtschafts- und Unterhaltungswege zur Instandhaltung der Mast- und Verspannungsbauwerke

Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i.V.m. Nr. 5 der Anlage 1 zum NUVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Eine überschlägige Prüfung hat unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergeben, dass von dem Vorhaben weder auf Grund seiner Art, noch seiner Größe oder seines Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Planentwurf mit Zeichnungen und Erläuterungen liegt in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 beim Flecken Langwedel (Rathaus, Große Straße 1, 27299 Langwedel, Zi 23) und bei der Gemeinde Blender (Rathaus, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen, Zi 1.14) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die vollständigen Planunterlagen stehen zudem auf der Internetseite des Landkreises Verden (https://www.landkreis-verden.de/bekanntmachungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Baurecht, FD 63

Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Deutschland

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
URL: https://www.landkreis-verden.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.05.2024 - 10.06.2024

Auslegungsinformationen

Planungsunterlagen ( bekanntmachungen )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

UVP-Vorprüfung Radwegbrücke Intschede.pdf ( UVP-Vorprüfung Radwegbrücke Intschede.pdf.docx )
UVP Vorprüfung ( UVP Vorprüfung.zip )