Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11.
Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems.
Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
• Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m
ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems.
• Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des
Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm
Sand-/Unterbodenauflager).
• Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss).
• Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm
Unterboden und 30 cm Oberboden).
• Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Postfach 2860
21318 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de |
Telefon: | 04131/15-1400 |
Fax: | 04131/15-1401 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
15.05.2024