Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- , Feststellung nach § 5 UVPG

15.05.2024

Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11. Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems. Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems. • Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm Sand-/Unterbodenauflager). • Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss). • Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm Unterboden und 30 cm Oberboden). • Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Herstellung eines Gewässers durch Sandabbau in der Gemarkung Düdenbüttel

14.05.2024

Das Vorhaben umfasst die Herstellung eines Gewässers durch Sandabbau im Trocken- und Nassschnitt und hat eine Größe von ca. 13,09 ha. Davon entfallen auf die eigentliche Abbaufläche ca. 11,45 ha. Auf den Erschließungskorridor und den 10 m breiten Sicherheitsstreifen entfallen zusammen ca. 1,64 ha.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



illu-map-boxes.svg