Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Herstellung von Gewässern einschl. integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit im Zuge der 1. Erweiterung eines Bodenabbaus in den Gemarkungen Stolzenau und Schinna, Samtgemeinde Mittelweser

13.06.2024

Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH (vormals Heidelberger Sand und Kies GmbH) beantragt im Zuge der 1. Erweiterung zwei Teilflächen. Die nordwestliche rd. 9,2 ha große Teilfläche liegt nordöstlich des Klosters Schinna und schließt an die nordwestliche bereits planfestgestellte Fläche in der Gemarkung Schinna an. Weiter soll der Kieswerkstandort in der Gemarkung Stolzenau südlich der "Großen Brinkstraße" und nördlich der Weser in das Abbauvorhaben einbezogen werden. Diese Betriebsfläche umfasst rd. 3,5 ha.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG für die Errichtung und den Betrieb eines Freiland-Legehennenstalles mit 39.992 Tieren in Lingen (Ems)

12.06.2024

Frau Birgit Holtgers, beantragt die Errichtung und den Betrieb eines Freiland-Legehennenstalles mit 39.992 Tieren, den Anbau von 3 Futtermittelsilos, den Neubau eines überdachten Kotlagers, den Einbau eines Reinigungs- und Schmutzwasserbehälters und die Aufstellung eines Kadaverbehälters auf dem Grundstück Gemarkung Biene, Flur 7, Flurstück 99 in Lingen (Ems)

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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