Vorhaben im Überblick

Raumordnungsverfahren nach ROG mit UVP

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Hagen im Bremischen / Schwanewede - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede

06.05.2024

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 380-kV-Wechselstrom-Leitung vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg (Wümme) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth West (LK Wesermarsch) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Wechselstrom-Leitung. Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die Elbe-Weser-Leitung (EWL) erstmals im Netzentwicklungsplan 2013 für das Zieljahr 2023 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben Nr. 38 seit 2015 im Bundesbedarfsplan enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der EWL auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

06.05.2024

Zugänglichmachung vor Erteilung der Zulassung gemäß § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Die Trägerin des Vorhabens hat inzwischen die Zulassung des vorzeitigen Beginns auch für die Errichtung der Dalben beantragt. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Gem. § 4 Abs. 4 LNGG sind der Öffentlichkeit für die Dauer von vier Tagen vor Erteilung der Zulassung der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung, die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme nach § 4 Abs. 1 des LNGG von den Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, zugänglich zu machen. Den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG von den Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie daher in der nebenstehenden Informationsspalte. Den Antrag und die Planunterlagen finden Sie nachstehend. Zusätzlich liegen oben genannte Informationen vom 06.05. bis 09.05.2024 (jeweils einschließlich) während der Dienstzeiten im Gebäude des NLWKN, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, 4. Obergeschoss, Zimmer 411 aus. Sollte es Ihnen nur möglich sein, die Unterlagen vor Ort am 09.05.2024 (gesetzlicher Feiertag) einzusehen, bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache bis zum 08.05.2024, 12:00 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Linnemann, Tel.: 0441/95069-113.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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