Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Allgemeine Vorprüfung für Grundwasserentnahme in Spelle

25.06.2024

Die MaLiSa Immobilien GmbH & Co. KG, Heinrich-Krone-Straße 10, 48480 Spelle, plant die Entnahme von max. 607.572 m³ Grundwasser zum Zweck der Grundwasserabsenkung und Einleitung des geförderten Wassers über Absetzbecken in ein Gewässer II. Ordnung (Speller Aa). Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Spelle, Flur 16, Flurstück 367.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch Errichtung einer Gasaufbereitung mit Satellitenstation sowie Änderung der Inputstoffe in Groß Hesepe

25.06.2024

Die Tappel Biogas GmbH & Co. KG, Meppener Straße 131, 49744 Geeste, beantragt die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch Errichtung einer Gasaufbereitung mit Satellitenstation sowie Änderung der Inputstoffe. Die Gesamtanlage soll unverändert eine Kapazität von 500 kW elektrische Leistung, 1.300 kW Feuerungswärmeleistung und max. 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas haben. Die zukünftige Durchsatzkapazität soll insgesamt 37,67 t/d betragen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Groß Hesepe, Flur 7, Flurstück 54/3. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 u. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
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Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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