Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Verrohrung und Verfüllung eines Gewässers III. Ordnung in Buxtehude, Dammhausen

19.06.2024

Mit Schreiben vom 25.02.2023 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Dammhausen, Flur 2, Flurstücke 38/3, 34/4 und 34/3 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer Länge von 46 m. Außerdem werden die Oberflächenentwässerungen der Anlieger an die Rohrleitung angeschlossen und es soll eine Drainage zur Entwässerung der Sandverfüllung erstellt werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Bekanntmachung über den Wegfall eines Erörterungstermines (Az.: 63DH3938/2023)

19.06.2024

Bekanntmachung über den Wegfall eines Erörterungstermines. Antrag der Drentweder Porc GmbH, Herr Daniel Kurmann, Industriestr. 10-12, 49681 Garrel Im vorstehenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen erhoben. Der für den 23.07.2024 ab 10.00 Uhr geplante Erörterungstermin findet daher nicht statt. In Barnstorf, Flur 1, Flurstück 62 und Gemarkung Drentwede, Flur 23, Flurstück 25.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Portlet ingrid-portal-apps::CategoryTeaser not available: No match available

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



illu-map-boxes.svg