Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Windpark Wahrenholz-Wesendorf

18.04.2024

Die Rheinenergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln beabsichtigt, in der Gemarkung Wahrenholz (Flur 53, Flurstück 2) sowie der Gemarkung Wesendorf (Flur 2, Flurstücke 158/2 und 159) zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-6,2 MW mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 119 m, einer Gesamthöhe von 200 m und einer Nennleistung von 6,2 MW zu errichten und zu betreiben (Windpark Wahrenholz-Wesendorf).

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Jühnde

18.04.2024

Die NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 und einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101. Die Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 haben einen Rotordurchmesser von 115 m, eine Nabenhöhe von 149 m und eine Gesamthöhe über Grund von 206,83 m mit einer Nennleistung von 3 MW je Windenergieanlage. Die Windenergieanlage des Typs Enercon E-101 hat einen Rotordurchmesser von 101 m, eine Nabenhöhe von 135 m und eine Gesamthöhe über Grund von 185,90 m mit einer Nennleistung von 3,05 MW. Standort des geplanten Vorhabens ist die Gemarkung Jühnde, Flur 4, Flurstücke 22/1 und 20/2, sowie Flur 5, Flurstücke 25/6, 25/5 und 25/4. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird darauf hingewiesen, dass für den oben beschriebenen Antrag bereits zwei immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigungen mit Datum vom 14.10.2016 und 23.12.2016 ohne eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurden. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht nunmehr jedoch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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