Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

380-kV-Ltg CCM PFA 5

26.09.2024

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 und § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Amprion GmbH hat für das Erdkabel das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Ein UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Borg, Groß Mimmelage, Vehs, Langen, Talge, Druchhorn, Ahausen, Rüssel, Tütingen, Westerholte, Balkum, Ueffeln, Lintern und Südmerzen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungs-ebene) mit dem Übertragungsnetz und • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH und ca. 29 km auf die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin. Im Rahmen der Maßnahme M51a ist eine Netzverstärkung der bestehenden Leitung von Conneforde nach Cloppenburg erforderlich. Es handelt sich dabei um eine Spannungsumstellung von 220 kV auf 380 kV durch Neubau in bestehender Trasse (Netzverstärkung). Dieser Leitungsabschnitt wird von der TenneT TSO GmbH geplant und beantragt und ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsantrags. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 5. Die hier betrachtete Maßnahme M51b umfasst den Neubau der 380 kV Höchstspannungsleitung von der Landkreisgrenze Osnabrück (Portal der Kabelübergabestation [KÜS] Quakenbrück) bis Merzen/Neuenkirchen der Amprion GmbH. Im Abschnitt Seggewörste erfolgt dabei die Mitnahme der 110-kV-Leitung der Westnetz GmbH sowie der Rückbau der Maste 35 - 45 als Folgemaßnahme des beantragten Vorhabens, sowie die temporär erfoerderlichen Provisorien, um die 100-kV-Versorgung während des Umbaus sicher zu stellen. Des Weiteren umfasst der Antragsgegenstand den Neubau der KÜS Quakenbrück, Bohlenbach, Sitter und Krähenberg. Darüber hinaus umfasst der Antragsgegenstand die Teilerdverkabelungsabschnitte von der KÜS Quakenbrück bis zur KÜS Bohlenbach, sowie von der KÜS Sitter bis zur KÜS Krähenberg.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

Mutter-Kind-Zentrum, Janusz-Korczak-Allee, 30173 Hannover

26.09.2024

Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung und für die Versickerung des geförderten Grundwassers über der neu eingebauten Versickerungsanlage, Grundstück: 30173 Hannover, Janusz-Korczak-Allee, Gemarkung Hannover, Flur 23, Flurstück 245/86 Für das geplante Bauvorhaben ist der Betrieb einer temporären geschlossenen Grundwasserhaltung mittels Tiefendrainage und Vakuumspülfilter ein Zutage fördern von Grundwasser auf nunmehr i.H.v. 95.000 m³ mit einer einhergehenden Grundwasserspiegelabsenkung geplant. Nach einer Aufreinigung des geförderten Grundwassers ist eine Versickerung über der neu gebauten Versickerungsanlage weiterhin geplant. Sofern die hydraulische Auslegung der Anlage überschritten werden sollte, soll das geförderte Grundwasser in die städtische Kanalisation geleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umwelt-auswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Absatz 1 des UVPG u.a. durch ein Grundwassermonitoring und die über ein Vegetationsgutachten bestimmte Bewässerung der sich im Absenkungstrichter befindlichen Bäume u.a. im Landschaftsschutzgebiet vermieden werden können.

Verkehrsvorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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