Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Stadt Wiesmoor (IV-60-07-2916/2022)

18.04.2024

Die Carpe Ventos Energie GmbH, Hauptstraße 144, 26639 Wiesmoor, beabsichtigt auf den Grundstü-cken in der Gemarkung Wiesmoor, Flur 32, Flurstück 5/6 und Flur 29, Flurstück 29 die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135 m, einer Gesamthöhe von 193 m und einer Kapazität von jeweils 4.200 kW. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Antrag des OOWV auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme gem. §§ 8, 9 und 10 WHG* über 14,3 Mio m³/a für das Wasserwerk Thülsfelde, Fassungen A bis F

17.04.2024

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), Georgstr. 4 in 26919 Brake hat mit Antrag vom 05.07.2016 gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) beim Landkreis Cloppenburg die Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für das Wasserwerk Thülsfelde, Fassungen A bis F, in einer Menge von insgesamt bis zu 14.300.000 m3/Jahr zur Aufbereitung, Fortleitung und Verwendung als Trink- und Brauchwasser im gesamten Versorgungsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde beantragt. Das Grundwasser soll dabei von vierzig Brunnen gefördert werden. Für die Bewilligung gelten die Vorschriften des Planfeststellungsverfahrens gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). In diesem ist die Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil integriert. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, durchgeführt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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