Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Stadtbahnstrecke B-Nord: Barrierefreier Ausbau des Hochbahnsteigs Haltestelle Kabelkamp in der Landeshauptstadt Hannover

30.10.2024

Die vorliegende Planung umfasst den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Kabelkamp auf der Stadtbahnlinie 1 (Langenhagen – Laatzen bzw. Sarstedt). Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrsnetzes ist Schwerpunkt der Ausbaumaßnahmen der Region Hannover. Maßgeblich dafür ist die Nachrüstung der vorhandenen Haltestellen mit Hochbahnsteigen. In diesem Zuge hat die Region Hannover im Nahverkehrsplan 2021 (NVP) das Ziel festgesetzt, den barrie-refreien Ausbau der Stadtbahnstrecke B-Nord abschnittsweise durchzuführen und für den Einsatz der Stadtbahnfahrzeuge TW 2000/3000/4000 als Drei-Wagen-Zug-Betrieb auszubauen. Die geplante Haltstelle befindet sich im direkten Umfeld der vorhandenen Haltestelle, wobei der besondere Bahnkörper erhalten bleibt. Geplant ist die Realisierung von zwei Seitenhochbahnsteigen mit barrierefreien Zugängen zu beiden Seiten.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung zur Gewinnung von Torf in Neuenkirchen-Vörden

30.10.2024

Die Firma Gramoflor GmbH & Co. KG, Diepholzer Str.173 aus 49377 Vechta, beabsichtigt den Abbau von Torf sowie die Durchführung von Klimakompensation auf den Flurstücken 2 und 4/6 der Flur 33, dem Flurstück 3/2 der Flur 35, den Flurstücken 1/1, 5, 6, 36/2, 55/36 der Flur 36 sowie den Flurstücken 1/4, 2/5, 9/1, 9/3, 9/4, 9/5, 10, 11, 12, 13, 14, 15 der Flur 39 in der Gemarkung Vörden in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Nds. Naturschutzgesetz (NNatSchG). Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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