Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Beseitigung eines Grabens im Rahmen der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 "Bolande westlich Dammstraße" und der 112. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Papenburg

18.06.2024

Die Stadt Papenburg, Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg, plant die Beseitigung eines Grabens im Rahmen der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 "Bolande westlich Dammstraße" und der 112. Flächennutzungsplanänderung. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Bokel, Flur 22, Flurstück 85. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Umbau Bahnhof Ankum

14.06.2024

Die vorliegende Planung umfasst am Bahnhof Ankum den Umbau des derzeit 1 Meter hohen Seitenrampenbereichs am Gleis 1 zu einem Bahnsteig mit der Regelbahnsteighöhe von 0,55 Meter zur Schienenoberkante. Hierfür soll die bestehende 1 Meter hohe Mauer zur Bahnsteig-kante auf einer Länge von 50 Metern durch L-Steine ersetzt werden. Außerdem wird das Bahn-steigende um 3 Meter Richtung Osten verschoben. Der Höhenunterschied am Bahnsteigende wird mit einem Geländer gesichert und durch eine Rampe aus Kies-Sand-Gemisch ausgegli-chen. Weiterhin wird das Gleis 1 im Bahnsteigbereich begradigt, wodurch es an der weitesten Stelle um 2,50 Meter Richtung Süden verschwenkt wird. Die Befestigung erfolgt mit einer 1,5 Meter breiten Umrandung mit Betonsteinpflaster. Der übrige Bahnsteigbereich wird mit wasser-durchlässigem Kies-Sand-Gemisch befestigt.

Verkehrsvorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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