Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Westfalen AG, Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftankstelle

04.06.2024

Die Firma Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster, hat mit Schreiben vom 02.04.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstofftankstelle mit 4,9 Tonnen Lagerkapazität beantragt.

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Zulassungsverfahren

UVP zur Errichtung des Windparks Altenmedingen - Römstedt mit 12 WEA

04.06.2024

Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe , plant die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen (WEA) des Typs GE5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m und einem Rotordurchmesser von 158 m, d.h. einer Gesamthöhe von 240 m als gemeinsame Anlage Windpark Altenmedingen - Römstedt im Gebiet der Gemeinden Altenmedingen und Römstedt (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf). Die Errichtung und der Betrieb der WEA sind auf folgenden Standorten geplant: „WEA 1“ – Gemarkung Secklendorf, Flur 2, Flurstück 20/2 „WEA 2“ – Gemarkung Secklendorf, Flur 2, Flurstück 28/3 „WEA 3“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 7/2 „WEA 4“ – Gemarkung Altenmedingen, Flur 7, Flurstücke 51/2, 59/1 „WEA 5“ – Gemarkung Altenmedingen, Flur 7, Flurstücke 49, 50 „WEA 6“ – Gemarkung Secklendorf, Flur 2, Flurstück 28/3 „WEA 7“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 164/3 „WEA 8“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 12/1 „WEA 9“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 83 „WEA 10“ – Gemarkung Niendorf I, Flur 3, Flurstück 6/12 „WEA 11“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 12/1 „WEA 12“ – Gemarkung Niendorf I, Flur 3, Flurstück 6/12 Die Antragsflurstücke werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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