Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Feststellung nach § 5 UVPG, Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen

22.04.2024

Die Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen, Siemensstr. 4b, 27711 Osterholz-Scharmbeck, hat am 31.07.2023 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bioabfallvergärungs- und Kompostierungsanlage am geplanten Anlagenstandort in 27711 Osterholz-Scharmbeck, Siemensstr. 4b, Gemarkung Pennigbüttel, beantragt. Die beantragte Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage bestehend aus den Teilanlagen Abfallvergärung, Gasaufbereitung sowie Nachkompostierung und Kompostaufbereitung soll am Standort des Entsorgungszentrums Pennigbüttel realisiert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sollen dabei bereits am geplanten Anlagenstandort befindliche Bauten, insbesondere eine stillgelegte Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (kurz: MBA), umgebaut werden. Es werden insbesondere folgende Errichtungsmaßnahmen erforderlich: • Demontage der kompletten Bestandstechnik der stillgelegten MBA. • Abbruch von Containerverladehalle, Biofilter, Lagerhalle für Kompost und Erdenmischungen, Bestandsleitungen und Schächten, Sickerwasserentwässerung und Asphalt der vorhandenen Grünabfallfläche. • Rückbau des vorhandenen Löschwasserteichs und des Versickerungsbeckens. • Neubau einer Anlieferhalle zur Annahme und Zwischenlagerung des Bioabfalls sowie von Gärrest, Siebüberlauf und zerkleinertem Grünabfall. • Neubau einer Vergärungsanlage mit voraussichtlich 9 Fermentertunneln inkl. Logistiktun-nel, Technikgang sowie Lagerbehältern für Biogas, Perkolat und CO2. • Neubau einer Biogasaufbereitungsanlage für das erzeugte Biogas. • Ertüchtigung von 10 vorhandenen Rottetunneln zur Gärrestkompostierung durch Einbau neuer Belüftungsböden (Spigotböden), dem Neubau von Entwässerungsleitungen und von Schächten für die Sickerwassererfassung. • Neubau einer Lüftungstechnik für die Gärrestkompostierung auf den vorhanden Rottetunneln, in den Hallen (Ablufterfassung) und bis zur sowie im Bereich der Abluftreinigungsanlage. Anbindung der Abluftleitung der Annahmehalle für Hausmüll an die Abluft-reinigungsanlage. • Errichtung eines gekapselten Biofilters (2-teilig) mit Abluftkamin, zwei vorgeschalteten Abluftwäschern mit Schwefelsäurezudosierung, eines Lagerbehälters für Schwefelsäure und eines Lagerbehälters für Abschlämmwasser (Ammoniumsulfatlösung ASL) aus den Wäschern. • Errichtung einer Aufbereitungstechnik zur Abtrennung des Kompostes. • Ertüchtigung einer vorhandenen Bauschutthalle zu einer Kompostlagerhalle. • Neubau von vier an die Dachentwässerung angeschlossenen, unterirdisch verbauten Löschwasserbehältern, einer nachgeschalteten Versickerungsanlage für das Über-schussregenwasser sowie der notwendigen Einläufe und Leitungen zur Erfassung und Ableitung von Regenwasser der asphaltierten Freiflächen. • Neubau einer Umfahrung der in die Neuanlage integrierten vorhandenen Rottehalle sowie Anpassung der vorhandenen u. a. mit Schaffung einer neuen Zufahrtsmöglichkeit inkl. Waage über ein vorhandenes Tor.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Lagerung von Stoffen und Gemischen
Negative Vorprüfungen

Grabenverrohrung in der Stadt Bassum, Gemarkung Wedehorn, Landkreis Diepholz

22.04.2024

Die Stadt Bassum, Alte Poststraße 14, 27211 Bassum, hat eine Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Verlängerung einer Grabenverrohrung in der Gemarkung Wedehorn, Flur 1, Flurstück 2/2 um 9 m auf eine Gesamtlänge von ca. 73 m beantragt. Die Verlängerung der Verrohrung dient der Stabilisierung der Böschung und Sicherung der Umzäunung des Deponiegeländes.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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