Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Neile in der Ortschaft Neuwallmoden

30.05.2024

Der Wasserverband Harz-Heide hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar. Der Planungsraum befindet sich in der Ortschaft Neuwallmoden nördlich der Ortschaft Lutter am Barenberge in der Stadt Langelsheim im Landkreis Goslar. Bei den Hochwasserereignissen in der Neile in den Jahren 1998, 2002, 2007, 2013, 2016, 2017, 2018 und zuletzt 2020 zeigte sich, dass bei Starkregenereignissen insbesondere die Ortschaft Neuwallmoden gefährdet ist, überschwemmt zu werden. Durch die beantragte Maßnahme soll die Neile in der Ortschaft Neuwallmoden auf einer Länge von ca. 300 Metern durch die Errichtung von Hochwasserbermen ökologisch aufgeweitet werden. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Verfahren sind in den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Für das Vorhaben ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG beantragt worden. Dass die allgemeine Vorprüfung entfällt, wurde als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Vorhaben nach § 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht. Die Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

UVP Vorprüfungsergebnis Osterwald Fackel SaSt9 / BEB Erdgas und Erdöl GmbH

29.05.2024

Die Firma BEB Erdgas und Erdöl GmbH plant die Errichtung einer Fackel im diskontinuierlichen Betrieb auf dem Betriebsplatz Osterwald. Das im Rahmen der Erdölförderung im Erdölfeld Georgsdorf kontinuierlich anfallende Erdölbegleitgas wird auf dem zentralen Betriebsplatz Osterwald energetisch genutzt. Durch die Fackel soll das Erdölbegleitgas bei ungeplanten Betriebsereignissen oder geplanten Instandhaltungsmaßnahmen kontrolliert verbrannt werden. Die Normaldurchsatzleistung der Fackel beträgt 25 m³/h (Vn). Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Osterwald im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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