Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Naturenergie MzF GmbH & Co. KG, wesentliche Änderung einer Biogasanlage

18.06.2024

Die Naturenergie MzF GmbH & Co. KG, Mühlenweg 7, 49638 Nortrup hat gemäß §§ 16 Absatz 1 und 19 des BImSchG die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle zur Biogaserzeugung, eine Anlage nach Nr. 8.6.3.2 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV, beantragt. Änderungs-gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer biologischen Vorbehandlung, bestehend aus zwei Hochlastfermentern, sowie die Errichtung und der Betrieb einer Gärresttrocknungsanlage.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

UVP-VP Solkaverne K35 / Dow Deutsche Anlagengesellschaft mbH

18.06.2024

Die Dow Deutsche Anlagengesellschaft mbH plant die die Erstellung und den Betrieb der Solkaverne K 35. Zu diesem Vorhaben gehört die Errichtung eines Bohr- und Kavernenplatzes, das Abteufen einer Tiefbohrung bis ca. 2000 m Endteufe, das Anschließen von Rohrleitungen sowie der anschließende Förderbetrieb. Die Arbeiten bis zur Aufnahme des Aussolbetriebs – einschließlich der Tiefbohrung - werden ca. 19 Monate dauern. Der Aussolbetrieb wird voraussichtlich ca. 20-30 Jahre dauern. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Harsefeld im Landkreis Stade. Gemäß § 1 Nr. 10 a) der UVP-V Bergbau ist für eine Tiefbohrung zur Gewinnung von Bodenschätzen ab 1000 m Teufe eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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