Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Verohrrung und Verfüllung eines Gewässers III. Ordnung in Buxtehude, Dammhausen

07.06.2024

Mit Schreiben vom 25.02.2023 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Dammhausen, Flur 2, Flurstücke 38/3, 34/4 und 34/3 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer Länge von 46 m. Außerdem werden die Oberflächenentwässerungen der Anlieger an die Rohrleitung angeschlossen und es soll eine Drainage zur Entwässerung der Sandverfüllung erstellt werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Aufweitung eines Gewässers III. Ordnung zur Nutzung für die Wasserentnahme bei der Frostschutzberegnung in Guderhandviertel

07.06.2024

Mit Schreiben vom 16.01.2023 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Guderhandviertel, Flur 2, Flurstücke 168/34 und 34/1 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Aufweitung eines Gewässers III. Ordnung zur Nutzung für die Wasserentnahme bei der Frostschutzberegnung mit Anschluss an das vorhandene Gewässer III. Ordnung.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
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