Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Volkswagen AG Emden 3te Teilgenehmigung Umstrukturierung auf Elektromobilität

12.06.2024

Das Werk der Volkswagen AG in Emden wird sukzessive auf den Bau von Elektrofahrzeugen umgerüstet. Damit eine gleichzeitige Produktion von Elektrofahrzeugen und herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen stattfinden kann, werden sogenannte Anlaufzelte für den Übergang bis zur vollständigen Produktion innerhalb der Hallen benötigt. Innerhalb der alten und neuen Werkhallen findet der Einbau und die Umrüstung der Maschinen statt. Zusätzlich wird die Infrastruktur geändert.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Negative Vorprüfungen

Volkswagen AG Emden 2te Teilgenehmigung Zulassung vorzeitiger Beginn Teil A

12.06.2024

Die Volkswagen Emden AG stellt das gesamte Werk auf Elektromobilität um. Zur ersten Teilgenehmigung wurde bereits eine UVP Vorprüfung durchgeführt. Zur zweiten Teilgenehmigung sind die Planungen für das Werk weiter vorangeschritten und es hat Änderungen hinsichtlich der Schallausbreitung gegeben, so dass die UVP Vorprüfung angepasst wurde.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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