Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserabsenkung sowie Ableitung des geförderten Wassers Gemarkung Eitze, Flur 2, Flurstücke 232 und 231/3, Fa. Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG

24.09.2024

Die Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die Durchführung einer Grundwasserabsenkung auf den genannten Grundstücken beantragt. Die Antragstellerin beabsichtigt die bauzeitliche Durchführung einer Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung Umspannwerk Eitze“. Es handelt sich hierbei um eine befristete Grundwasserabsenkung bis 15.11.2024. Die maximale Fördermenge beträgt 135.000 m²/a. Die Ableitung des geförderten Wassers erfolgt über einen offenen Graben, welcher anschließend über den öffentlichen Regenwasserkanal zur Aller hin abgeleitet wird.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung als Folge der Sandgewinnung in Surwold

24.09.2024

Die Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rakener Straße 18, 49733 Haren (Ems), beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zur Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in der Gemeinde Surwold. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. Nr. 1 a der Anlage 1 zum NUVPG. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht vom 05.07.2024) wurde vorgelegt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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