Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf - Gütersloh, Abschnitt 4: Lüstringen - Wehrendorf

28.03.2024

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist: • Die Errichtung und der Betrieb eines 380-kV-Höchstspannungskabels (Bl. 4252) vom Punkt Stockumer Berg bis zur Kabelübergabestation (KÜS) Krevinghausen auf einer Länge von insgesamt 10,4 Kilometern. • Die Errichtung und den Betrieb der KÜS Krevinghausen (Stations-Nr. 01233). Die KÜS stellt den Übergangspunkt zwischen dem Erdkabel Bl. 4252 und der Freileitung Bl. 4211 dar und liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf. • Der Neubau und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4211 von der KÜS Krevinghausen bis zur Umspannanlage (UA) Wehrendorf auf einer Länge von 6,3 km. Die Freileitung besteht aus 20 Stahlgittermasten; diese tragen die Nummern 20 nach der KÜS Krevinghausen bis zur Nummer 1 an der UA Wehrendorf. • Der Teilrückbau der 110/220-kV-Freileitung Bl. 2312 auf einer Länge von ca. 12,2 km (Mast 3 bis Mast 49). Die beiden 220-kV-Stromkreise werden von den beiden 380-kV-Stromkreisen der Bl. 4211 und Bl. 4252 ersetzt, sodass die Bl. 2312 von Mast 3 bis Mast 49 redundant wird. Die Bl. 2312 bleibt jedoch ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten als reine 110-kV-Leitung bestehen. • Teiländerung der 110- / 220-kV-Freileitung Bl. 2432. Die 220-kV-Leitung wird komplett durch die neu zu errichtende 380-kV-Leitung ersetzt, sodass dieser Stromkreis komplett zurückgebaut wird. Die Masten der Bl. 2432 bleiben jedoch aufgrund der sich hierauf befindenden zwei 110-kV-Stromkreisen bestehen. Lediglich von Mast 5 bis zum Mast 11 wird die Leitung zurückgebaut um den betrieblich notwenigen Abstand zur KÜS Krevinghausen herzustellen. Die demontierten Masten werden dann in leicht verschobener Trasse durch die Neubaumasten 1005 bis 1011 ersetzt. Um Trassenkreuzungen mit der Bl. 4211 zu vermeiden werden zudem die Masten 11 bis 15 und 19 bis 25/25A der Bl. 2432 zurückgebaut und durch die Neubaumasten 1011 bis 1015 sowie 1019 bis 1027 ersetzt. Die Bestandsmasten 16 bis 18 bleiben unverändert bestehen. • Teilrückbau und Teilneubau der Bl. 0088, da die neu zu errichtende Bl. 4211 zwischen dem Mast 45 und 60 die Trasse der Bl. 0088 nutzt. Die Maste 43 und 44 der Bl. 0088 entfallen, da sie aufgrund der Maststatik und Positionierung ungeeignet sind die beiden 110-kV-Stromkreise auf den Mast 1011 der Bl. 4232 anzuschließen. Die beiden Masten werden folglich durch die Neubaumasten 1043 und 1044 ersetzt.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

UVP-VP: Temporäre Absenkung des Grundwassers für die Errichtung von Fundamenten für Windenergieanlagen in der Gemeinde Gehrde

28.03.2024

In der Gemeinde Gehrde, Gemarkung Große Dehle, Flur 4 ist eine temporäre Grundwasserabsenkung für die Errichtung von drei neuen Windenergieanlagen geplant.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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