Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

HAUTAU GmbH

25.04.2024

Die HAUTAU GmbH, Bahnhofstr. 56-60, 31691 Helpsen beantragte mit Schreiben vom 04.04.2024 die wesentliche Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung gemäß § 16 i.V.m. § 10 BImSchG. Wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Errichtung und der betrieb einer LPG-Anlage mit einer Gesamtlagerkapazität von 11,6 t.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Negative Vorprüfungen

Technische Sicherung des Bahnübergangs Osterwalder Str (BÜ 105) sowie den Rückbau des Bahnübergangs Roggenkamp (BÜ 104) bei gleichzeitiger Herstellung eines Parallelweges

25.04.2024

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die technische Sicherung des Bahnübergangs Osterwalder Str. (BÜ 105). Diese Sicherung beinhaltet den Einbau einer technischen Siche-rungsanlage mit Lichtsignalen, einer BÜ-Akustik und Halbschranken. Die Straßenbreite wird hierbei jeweils 25 m vor dem Bahnübergang auf mind. 5,5 m Breite ausgebaut. Ein gesonderter Geh- und Radweg wird im Rahmen dieses Vorhabens nicht angelegt. Zudem soll der Bahnübergang Roggenkamp, der in der aktuellen Verkehrsbelastung als schwach einzustufen ist, zurückgebaut werden. Sowohl die vorhandene Befestigung im Bereich des Bahnübergangs als auch die Befestigung in Richtung Westen (390 qm) sollen entsiegelt werden. Damit die hinter dem Bahnübergang befindlichen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin erreich-bar sind, wird ein Bahnparallel zur Erschließung dieser Flächen angelegt. Dieser verläuft vom Bahnübergang Osterwalder Str. östlich der Gleise bis zu dem rückzubauenden Bahnübergang Roggenkamp. Der Parallelweg hat eine Länge von insgesamt 265,5 m und ist 3,5 m breit.

Verkehrsvorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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