Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Gehobene Erlaubnis zur Grundwasserbenutzung

14.05.2024

Die Peiner Träger GmbH (PTG), Gerhard-Lucas-Meyer Straße 10, 31226 Peine, beantragt beim Landkreis Peine eine Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für die Wasserversorgung des Stahlwerks für Brauch- und Trinkwasserzwecke. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 (1) UVPG durchzuführen. Die von der PTG beantragte Wassermenge beträgt 1.285.000 m³/a.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan
Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Negative Vorprüfungen

DGB Energieanlage GmbH & Co. KG

13.05.2024

Die Firma DGB Energieanlagen GmbH & Co. KG, Hauptstraße 30, 31637 Rodewald, hat mit Schreiben vom 08.08.2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 19 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage mit einer Durchsatzkapazität von 61,2 t/d am Standort in 31637 Rodewald, Rethemer Weg 10, Gemarkung: Rodewald, Flur: 12, Flurstücke 2/81, 2/82 und 497/2 beantragt.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
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Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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