Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung - Immissionsschutzrechtliche Voranfrage - Vorbescheid von 6 WEA (63 DH 3550/2022/71)

03.06.2024

Der WestWind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25 in 27245 Kirchdorf, wurde auf Antrag nach § 9 des BImSchG vom Landkreis Diepholz als zuständige Genehmigungsbehör-de am 07.05.2024 ein Vorbescheid für folgendes Vorhaben erteilt: Immissionsschutzrechtliche Voranfrage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit sowie die Prüfung der Belange Schall, Schatten und Turbulenzintensität für die Errichtung und den Betrieb von 6 Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 mit ei-ner Nennleistung von jeweils 5,56MW, einer Nabenhöhe von 166,60m und einem Ro-tordurchmesser von 160,00m

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung - Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von 2 Windkraftanlagen 63DH 2413/2022/71

03.06.2024

Die BHT Windpark GmbH, Industriestr. 35 in 27211 Bassum, hat einen immissionsschutzrechtli-chen Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von 2 Windkraftanlagen des Typs Enercon E138 EP3 E2 jeweils mit einer Nabenhöhe von 160m, einem Rotordurchmesser von 138,59m und einer Nennleistung von 4,2 MW nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753) - in der zurzeit gültigen Fassung - beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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