Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Verrohrung zweier Gewässer III. Ordnung in Grünendeich

20.09.2024

Mit Schreiben vom 14.08.2024 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung zweier Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Grünendeich, Flur 5, Flurstück 36/4 und 227/1 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung zweier Gewässer III. Ordnung im Zusammenhang auf einer Länge von 25 m bzw. 38 m.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus

20.09.2024

Die Firma Joh. Beeken GmbH & Co. KG, Inh. Magnus Beeken, Bösel, hat mit den einge-reichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, Flur 3, Flurstücke 25/6, 32/4, 32/9, 33/3 und 36/2 gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Die ca. 18,7 ha große Abbaustätte ist innerhalb der in der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hatten ausgewiesenen Sonderbauflächen Bodenabbau vom 13.02.2008 gelegen. Auf den o. g. Flurstücken soll auf ca. 14,8 ha Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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