Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems)

13.05.2024

Die Emsland Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, 49733 Haren, hat beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, mit Schreiben vom 12.01.2024 eine Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems), Gemarkung Emmeln, Flur 9, Flurstücke 25/6 und 25/13, beantragt. Die aktuelle wasserrechtl. Erlaubnis ermöglicht eine Grundwasserentnahme aus den vorh. Brunnen I, II und III in einer Gesamtmenge von 240 m³/h, 4.000 m³/d und 1,1 Mio. m³/a. Zur Deckung des steigenden Wasserbedarfes für Produktionszwecke wird die dauerhafte Grundwasserentnahme aus den drei Brunnen in einer Gesamtmenge von bis zu 240 m³/h, 4.800 m³/d und 1,23 Mio. m³/a beantragt. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für dieses Vorhaben die UVP-Pflicht. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde am 12.01.2024 vorgelegt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

EBE Holzheizkraftwerk GmbH, Emlichheim - Erweiterung um einen zusätzlichen Heizkessel

10.05.2024

Die EBE Holzheizkraftwerk GmbH betreibt in Emlichheim ein Biomasseheizkraftwerk. Die Anlage soll um einen zusätzlichen altholzbefeuerten Heizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 11.7 MW erweitert werden.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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