Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Shell Deutschland GmbH

11.06.2024

Die Shell Deutschland GmbH, Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg hat mit Schreiben vom 10.11.2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer H2-Betankungsanlage für den Schwerlastverkehr inkl. Lagerung von Wasserstoff mit einer La-gerung von 3,741 t am Standort in 30855 Langenhagen, Münchner Straße 14, Gemarkung Langenhagen, Flur 5, Flurstück 178/14 beantragt.

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Negative Vorprüfungen

Stadtbahnstrecke B-Nord: Barrierefreier Ausbau des Hochbahnsteigs Haltestelle Windausstraße in der Landeshauptstadt Hannover

11.06.2024

Die vorliegende Planung umfasst den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Windausstraße auf der Stadtbahnlinie 1 (Langenhagen- Laatzen bzw. Sarstedt). Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrsnetzes ist Schwerpunkt der Ausbaumaßnahmen der Region Hannover. Maßgeblich dafür ist die Nachrüstung der vorhandenen Haltestellen mit Hochbahnsteigen. In diesem Zuge hat die Region Hannover im Nahverkehrsplan 2015 (NVP) das Ziel festgesetzt, den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnstrecke B-Nord abschnittsweise durchzuführen und für den Einsatz der Stadtbahnfahrzeuge TW 2000/3000 als Drei-Wagen-Zug Betrieb auszubauen. Die geplante Haltestelle befindet sich im direkten Umfeld der vorhandenen Haltestelle, wobei der besondere Bahnkörper erhalten bleibt. Geplant ist die Realisierung von zwei Seitenhochbahnstei-gen mit barrierefreien Zugängen zu beiden Seiten. Dazu gehört ebenfalls der barrierefreie Ausbau der Querungen über die Vahrenwalder Straße. Die vorhandene Niedrighaltestelle wird nach Inbetriebnahme der Hochbahnsteige entsiegelt und als Grünfläche angelegt.

Verkehrsvorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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