Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Erneuerung der Emskreuzung

18.06.2024

Die vorliegende Planung umfasst den Umbau der 110-kV-Leitung Diele Völlen (LH-14-067) im Bereich der Emskreuzung zwischen den Masten Nr. 14 und Nr. 21. Dabei wird die Bestandsleitung auf einer Länge von 1,29 km mit vier Masten neu errichtet. Die fünf Bestandsmasten Nr. 15 bis Nr. 20 werden zurückgebaut. Neu errichtet werden die vier Masten Nr. 15n, Nr. 16n, Nr. 17n und Nr. 18n. Im Zuge dessen wird die Leiterseilhöhe auf mindestens 68 m erhöht, um zukünftig Schiffe mit der weltweit geltenden Maximalhöhe von 65,70 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand über die Ems in die Nordsee überführen zu können. Gleichzeitig soll der Abspannabschnitt für eine höhere Übertragungsleistung ausgelegt werden, um die Abführung der steigenden EEG-Leistung zu gewährleisten. Die neue Trassenführung kreuzt die Ems im Vergleich zur Bestandsleitung weiter südlich in den drei Bereichen „Binnenwasserstraße Dortmund-Ems-Kanal bei Flusskilometer 225,64 (Mast 15n bis 16n)“, „Ems bei km Dockschleuse + 83m (Mast 16n bis 17n)“ sowie „Ems bei km Seeschleuse + 211m (Mast 16n bis 17n).

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

Repowering einer Windenergieanlage (WEA) gem. § 16b BImSchG in einem Windpark mit 9 WEA in Wohlsdorf

18.06.2024

Die WOGAS GmbH & Co. KG, Vor den Höfen 15, 27383 Scheeßel hat mit Schreiben vom 13.12.2023 das Repowering gem. § 16b Abs. 1 BImSchG in Form des Abbaus einer Altanlage und der Errichtung einer neuen Windenergieanlage (WEA) beantragt. Die Altanlage befindet sich in der Gemarkung Wohlsdorf, Flur 6, Flurstück 20/1. Die Neuanlage ist in der Gemarkung Wohlsdorf, Flur 7, Flurstück 21/1 in einer Entfernung von ca. 220 m zur Altanlage geplant. Im Windpark befinden sich nach Abbau der Alt- und Errichtung der Neuanlage insgesamt 9 WEA, wobei sich 8 der WEA innerhalb des Vorranggebietes für Windenergie im RROP 2020 befinden. Die Neuanlage wird sich außerhalb des Vorranggebietes befinden. Es handelt sich bei der Neuanlage um den Anlagentyp Vestas V172 mit 175 m Nabenhöhe, 261 m Gesamthöhe und 7,2 MW Leistung. Die abzubauende Altanlage ist eine Enercon E-48 mit 56 m Nabenhöhe, 80 m Gesamthöhe sowie 0,8 MW Leistung. Die übrigen Anlagen des Windparks sind Vestas V150 mit 169 m Nabenhöhe, 244 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,6 MW. Im Rahmen des Antrags auf Genehmigung des Repowerings war nach § 9 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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