Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

UVP Vorprüfungsergebnis Osterwald Fackel SaSt9 / BEB Erdgas und Erdöl GmbH

29.05.2024

Die Firma BEB Erdgas und Erdöl GmbH plant die Errichtung einer Fackel im diskontinuierlichen Betrieb auf dem Betriebsplatz Osterwald. Das im Rahmen der Erdölförderung im Erdölfeld Georgsdorf kontinuierlich anfallende Erdölbegleitgas wird auf dem zentralen Betriebsplatz Osterwald energetisch genutzt. Durch die Fackel soll das Erdölbegleitgas bei ungeplanten Betriebsereignissen oder geplanten Instandhaltungsmaßnahmen kontrolliert verbrannt werden. Die Normaldurchsatzleistung der Fackel beträgt 25 m³/h (Vn). Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Osterwald im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

Enertec Hameln GmbH

29.05.2024

Die Enertec Hameln GmbH betreibt an ihrem Standort Heinrich-Schoormann-Weg 1 in 31789 Hameln die Müllverbrennungsanlage Hameln (MVH). Weiterhin wird an dem vorgenannten Standort durch die Enertec Hameln GmbH das Heizkraftwerk Afferde betrieben. Müllverbrennungsanlage und Heizkraftwerk sind räumlich eng miteinander verbunden. Die in Rede stehende wesentliche Änderung der MVH bezieht sich auf die Erweiterung des bestehenden Ballenlagers, genehmigt nach Nr. 8.12.2 V des Anhang 1 der 4. BImSchV. Die Ballenlagerkapazität soll von derzeit 11.000 t auf max. 16.000 t erhöht werden.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Portlet ingrid-portal-apps::CategoryTeaser not available: For input string: "T"

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



illu-map-boxes.svg