Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

H. Butting, Neubau Gefahrstofflager

16.05.2024

Die Firma H. Butting GmbH & Co. KG betreibt auf ihrem Betriebsgelände an der Gifhorner Straße 59 in Wittingen / Knesebeck diverse Beizanlagen, in denen unter Verwendung von Flusssäure-, Schwefelsäure- und Salpetersäurelösungen Edelstahlrohre gereinigt (gebeizt) werden. Die Anlagen sind gemäß Nr. 3.10.1GE des Anhangs 1 der 4.BImSchV genehmi-gungsbedürftig.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Zulassungsverfahren

Bekanntmachung gem. § 10 BImSchG im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen in den Gemarkungen Oederquart und Wischhafen

15.05.2024

Die Firma Bürgerwindpark Oederquart Erschließungsgesellschaft mbH & Co. Projektentwick-lungs KG, Süderende 6, 21734 Oederquart, hat beim Landkreis Stade eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N 163/6.8 mit Serrations, einer Nennleistung von 6.800 kW, einer Nabenhöhe von jeweils 121 m und einer Gesamthöhe von 203 m in der Gemarkung Oederquart, Flur 22 auf den Flurstücken 14/2, 14/3, 24/4, 56/2, 24/5, und in der Flur 23, Flurstück 176/23 sowie in der Gemar-kung Wischhafen, Flur 13 auf den Flurstücken 24/5, 10/3. Durch dieses Vorhaben sollen 11 Be-standsanlagen ersetzt werden. Die Standorte der geplanten Anlagen befinden sich innerhalb der vorhabenbezogenen Bebau-ungspläne Nr. 67 „Windpark Doesemoor-Hollerdeich“ der Gemeinde Oederquart und Nr. 20 „Windpark Wischhafen“ der Gemeinde Wischhafen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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