Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach § 38 NdsStrG für die Herstellung einer Radwegbrücke über die Weser beim Intscheder Wehr auf dem Gebiet des Fleckens Langwedel und der Gemeinde Blender

17.05.2024

Der Fachdienst Straßen des Landkreises Verden hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) beantragt. Die neu zu errichtende Fahrrad- und Fußgängerbrücke soll in Sichtweite des Wehres Inschede, in ca. 200 m Entfernung zur Wehranlage im Unterwasser der Weser gebaut werden. Die geplante Brücke wird das Gewässer in geschwungener Form überspannen. Von der Planfeststellung sind folgende Bereiche umfasst:  Radwegquerung der K9 nördlich der Weser  Radweg parallel zur Weser  Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Anschlussniveaus der Vorlandbrücke  Nördliche Vorlandbrücke bis zum Widerlager der Hauptbrücke  Neue Weserbrücke in geschwungener Bauform zum südlichen Widerlager  Südliche Vorlandbrücke vom Widerlager der Hauptbrücke zum südlichen Rampenbauwerk  Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Bestandsniveaus  Radwegführung zum Erreichen des südlichen Anschlusspunktes an der K9  Radwegquerung der K9 südlich der Weser  Mastbauwerk und Verspannungsbauwerk für die Schrägseilhängebrücke  Wirtschafts- und Unterhaltungswege zur Instandhaltung der Mast- und Verspannungsbauwerke Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i.V.m. Nr. 5 der Anlage 1 zum NUVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Eine überschlägige Prüfung hat unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergeben, dass von dem Vorhaben weder auf Grund seiner Art, noch seiner Größe oder seines Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Planentwurf mit Zeichnungen und Erläuterungen liegt in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 beim Flecken Langwedel (Rathaus, Große Straße 1, 27299 Langwedel, Zi 23) und bei der Gemeinde Blender (Rathaus, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen, Zi 1.14) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die vollständigen Planunterlagen stehen zudem auf der Internetseite des Landkreises Verden (https://www.landkreis-verden.de/bekanntmachungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Feststellung gemäß § 5 UVPG (Biomethan Groß-Hesepe GmbH & Co. KG, Am Bahndamm 1, 49744 Groß Hesepe) GAA Emden v. 16.05.2024 - G1.102.01/99/EMD23-029

17.05.2024

Die Firma Biomethan Groß-Hesepe GmbH & Co. KG, Am Bahndamm 1, 49744 Groß Hesepe, hat mit Schreiben vom 05.10.2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4, 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungsleis-tung von 11 Mio. Nm3/a am Standort Kirschenstr. 49, 49744 Geeste, Gemarkung Groß Hesepe, Flur 4, Flurstück 12/4 beantragt. Gegenstand der Genehmigung sind folgende wesentliche Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich ihres Betriebes: • Biogasaufbereitung mit einer Aufbereitungskapazität von 11 Mio. Nm³/a Rohgas • CO2-Verflüssigung • Gasspeicher 1.600 m³ • Verbreiterung der bestehenden Siloplatte um 9 m

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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