Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Rheinmetall AG, Feststellung nach § 5 UVPG

08.05.2024

Die Firma Rheinmetall AG, Rheinmetall Platz 1, 40476 Düsseldorf, hat am 08.04.2024 die Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung der Laborieranlage Neulüß gemäß §§ 16, 10 BImSchG am Anlagenstandort in 29345 Südheide, Neulüsser Str. 46, beantragt. Gegenstand des Antrages ist die wesentliche Änderung der Laborieranlage Neulüß durch die Errichtung und den Betrieb eines Laborier- und Pressengebäudes.

Sonstige Industrieanlagen
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Antrag der RWE Generation SE auf bauzeitliche Grundwasserhaltung für die Erstellung von 5 Masten im Zuge der Errichtung einer 110 kV-Freileitungstrasse

08.05.2024

Die RWE Generation SE, RWE Platz 7, 45141 Essen, beantragt eine bauzeitliche Grundwasserhaltung für die Erstellung von 5 Masten im Zuge der Errichtung einer 110 kV-Freileitungstrasse an der „Schüttorfer Str. 100“ in Lingen (Ems). Antragsgegenstand ist eine Fördermenge von insgesamt max. 65.500 m³. Bei der Bewertung etwaiger Umweltauswirkungen der beantragten Grundwasserhaltung sind weitere am Standort bereits erlaubte und beantragte Bauwasserhaltungen der RWE Gene-ration SE und der Nukleus Green H2 GmbH & Co. KG sowie eine dauerhafte Grundwasserentnahme der RWE Generation SE für den Betrieb des Erdgaskraftwerkes zu berücksichtigen. Aufgrund einer möglichen Überschneidung der kumulativ zu betrachtenden Grundwasserhaltungen ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
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Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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