Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Vereinfachte Flurbereinigung Hamstrup, Landkreis Cloppenburg

23.09.2024

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hamstrup, Landkreis Cloppenburg, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. U.a. sind folgende Maßnahmen geplant: Ländlicher Wegebau vorwiegend auf vorhandener Trasse, Rekultivierung von Wegen zur landwirtschaftlichen Nutzung, Anlage von Baum-Strauchhecken und Obstbaumwiesen, Renaturierung von Gewässern, Entwicklung von naturnahen Gewässerrandstreifen, Vernässung von Mooren

Flurbereinigung
Zulassungsverfahren

Antrag auf Planfeststellung zur Herstellung von Schilfröhricht (Bodenabbau Klei "Elsflether Sand")

23.09.2024

Die JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG hat eine Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern durch den Abbau von Klei gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. 108, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Umsetzung von Maßnahmen zur vorgezogenen Kohärenzsicherung auf dem Elsflether Sand in der Gemeinde Berne und in der Stadt Elsfleth beantragt. Ziel des Bodenabbaus ist die Herstellung von Schilfröhricht und offenen Gewässern. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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