Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung von zwei Windkraftanlagen in Langwedel-Völkersen (Windpark Heidkrug)

20.09.2024

Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Verden beantragt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit 7,2 MW Leistung,169 m Nabenhöhe, 162 m Rotordurchmesser und 250 m Gesamthöhe (Windpark Heidkrug), sowie die Herstellung von Zuwegungs-, Kranaufstell- und Abstellflächen zu erteilen. Die Standorte der Anlagen liegen im Außenbereich von Langwedel-Völkersen an der Rotenburger Straße, Gemarkung Völkersen, Flur 3, Flurstücke 44/1, 129/45, 130/45, 132/45, 144/81, 145/81, 160/115, 47/1, 50/1, 75/9, 76, 82/1 und 106/1. Die Anlagen sollen im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG und Nr. 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die Vorhabenträgerin hat beantragt, das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Am Standort sind ein bestehendes Vorhaben mit zwei Windkraftanlagen und ein geplantes Vorhaben mit elf Windkraftanlagen zu berücksichtigen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung von 11 Windkraftanlagen in Langwedel-Haberloh (Windpark Haberloh)

20.09.2024

Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Verden beantragt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit 7,2 MW Leistung,169 m Nabenhöhe, 162 m Rotordurchmesser und 250 m Gesamthöhe (Windpark Haberloh), sowie die Herstellung von Zuwegungs-, Kranaufstell- und Abstellflächen zu erteilen. Die Standorte der Anlagen liegen im Außenbereich von Langwedel-Haberloh an der Haberloher Straße, Gemarkung Haberloh, Flur 1, Flurstücke 83/4, 83/3, 131/1, 76/2, 82/2, Flur 2, Flurstücke 23/4, 23/5, 26, 20/6, 20/4, 32/18, 20/5, 20/3, Gemarkung Völkersen, Flur 2, Flurstücke 244/4, 244/5, 242/4, 242/3, 452/239, 5/2, 8/1, 246/1, 507/7, 5/1, 510/7, 521/11, 6/2, Flur 3, Flurstücke 10, 11, Flur 5, Flurstücke 55/2, 54/2, 53/2, 58/2, 2/1, 57/2. Die Anlagen sollen im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG und Nr. 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die Vorhabenträgerin hat beantragt, das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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