Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

BGA Wiswedel, Abdeckung Behälter

02.05.2024

Die Firma KJK Bioenergie GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 19 BImSchG für die die Änderung der bestehenden Biogasanlage bei Wisedel, Vor dem Sandberg, Gemarkung Wiswedel, Flur 4, Flurstück 3/1, beantragt. Die Änderung umfasst die folgenden geplanten Maßnahmen: • Austausch der Abdeckung am Fermenter • Errichtung einer gasdichten Abdeckung auf dem Gärrestlager 2 • Erhöhung der Gesamtlagerkapazität von Biogas von 3 t auf 7,885 t

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Zulassungsverfahren

Antrag auf Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Iburg

02.05.2024

Die Stadt Bad Iburg hat die Bewilligung nach §§ 8 – 10 WHG beantragt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von 445.000 m³/Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung. Die Grundwasserentnahme soll aus den folgenden Brunnen erfolgen: Brunnen II: Stadt Bad Iburg, Gemarkung Bad Iburg, Flur 2, Flurstück 212 in einer Menge von bis zu 25 m³/h, 600 m³/d, 145.000 m³/a Brunnen III: Stadt Bad Iburg, Gemarkung Glane-Visbeck, Flur 3, Flurstück 28/1 in einer Menge von bis zu 60 m³/h, 1.440 m³/d, 300.000 m³/a Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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