Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51) in der Ortsdurch-fahrt Twistringen, 1. Bauabschnitt, von Station B 51-563-0033 bis Station B 51-567-0026, Stadt Twistringen, Landkreis Diepholz

18.06.2024

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/ Weser, plant den Ausbau der B 51 in der Ortsdurchfahrt Twistringen zwischen der Harpstedter Straße, Landesstraße 341 (L 341), und der Straße Osterkamp, Kreisstraße 103 (K 103). Dabei ist vorgesehen den Regelquerschnitt der Fahrbahnbreiten auf 7,50 m zu reduzieren. Zudem sind beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege und abschnittsweise Parkstreifen geplant.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Beseitigung eines Grabens im Rahmen der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 "Bolande westlich Dammstraße" und der 112. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Papenburg

18.06.2024

Die Stadt Papenburg, Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg, plant die Beseitigung eines Grabens im Rahmen der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 "Bolande westlich Dammstraße" und der 112. Flächennutzungsplanänderung. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Bokel, Flur 22, Flurstück 85. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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