Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Verrohrung eines straßenbegleitenden Entwässerungsgrabens im Zuge der Erschließung des Baugebietes "Südwestlich des Kampweges" in Herzlake-Bookhof

05.06.2024

Die Gemeinde Herzlake, Neuer Markt 4, 49770 Herzlake, beantragt die Verrohrung eines straßenbegleitenden Entwässerungsgrabens zur Schaffung von insgesamt zwölf Zufahrten im Zuge der Erschließung des Baugebietes "Südwestlich des Kampweges". Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Felsen, Flur 4, Flurstücke 15/1, 15/2 und 9/4. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Westfalen AG, Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftankstelle

04.06.2024

Die Firma Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster, hat mit Schreiben vom 02.04.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstofftankstelle mit 4,9 Tonnen Lagerkapazität beantragt.

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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