Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Umbau Bahnhof Ankum

14.06.2024

Die vorliegende Planung umfasst am Bahnhof Ankum den Umbau des derzeit 1 Meter hohen Seitenrampenbereichs am Gleis 1 zu einem Bahnsteig mit der Regelbahnsteighöhe von 0,55 Meter zur Schienenoberkante. Hierfür soll die bestehende 1 Meter hohe Mauer zur Bahnsteig-kante auf einer Länge von 50 Metern durch L-Steine ersetzt werden. Außerdem wird das Bahn-steigende um 3 Meter Richtung Osten verschoben. Der Höhenunterschied am Bahnsteigende wird mit einem Geländer gesichert und durch eine Rampe aus Kies-Sand-Gemisch ausgegli-chen. Weiterhin wird das Gleis 1 im Bahnsteigbereich begradigt, wodurch es an der weitesten Stelle um 2,50 Meter Richtung Süden verschwenkt wird. Die Befestigung erfolgt mit einer 1,5 Meter breiten Umrandung mit Betonsteinpflaster. Der übrige Bahnsteigbereich wird mit wasser-durchlässigem Kies-Sand-Gemisch befestigt.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG; Änderungen und Erweiterungen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Ostercappeln (Az. 8540-23)

14.06.2024

Am 25.07.2023 wurde die wesentliche Änderung des u.g. Betriebes gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) beantragt. Änderungsgegenstand: Erweiterungen und Änderungen in den Betriebseinheiten eines landwirtschaftlichen Betriebes. Dabei werden die Tierzahlen insgesamt reduziert und den Tieren soll Zugang zu Auslaufflächen außerhalb der Stallungen ermöglicht werden. Zudem sollen die Abferkelställe so umgebaut werden, dass ein freies Abferkeln ermöglicht wird. Standort der Anlage: Ort: Ostercappeln Gemarkung: Schwagstorf Flur: 10 Flurstück: 8/5

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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