Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Calhorner Mühlenbach, Landkreis Cloppenburg, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt.
U.a. sind folgende Maßnahmen / Verfahrensziele vorgesehen:
Wegbau auf vorhandener Trasse (tlw. mit Verbreiterung), Erneuerung von Rohrdurchlässen, Rekultivierung von Wegen, Flächenbereitstellung für die Renaturierung des Calhorner Mühlenbaches, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 306 - Landentwicklung und ländliche Bodenordnung
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12.07.2019
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